Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Verbindlichkeit

Mit der Erteilung und Annahme der Bestellung verpflichten sich Besteller und Lieferant zur Einhaltung der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Lieferanten vor der Vornahme der Lieferung. Die in den Verkaufs- und Lieferbedingungen festgesetzten gegenseitigen Verpflichtungen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung des Lieferanten; vorbehalten bleiben die besonderen Bestimmungen über die Lieferfrist. Mündliche und telefonische Abmachungen bedürfen, um verbindlich zu sein, einer schriftlichen Bestätigung durch den Lieferanten.

 

2. Angebot und Auftagserteilung

Die Angebote, Masse und Abbildungen sind stets freibleibend und unverbindlich. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie  vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden. Einmal erteilete Aufträge sind unwiderruflich.

3. Preise

Die im Webshhop genannten Preise verstehen sich freibleibend. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, inkl. MWST und inkl. Versicherung und Versandkosten, Schnellgut und Expressgebühren werden extra verrechnet. Für Export gelten separate Bestimmungen.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen lauten: Neue Kundenbeziehungen: Vorauskasse Bestehende Kundenbeziehungen mit Geschäftskunden: 10 Tage netto

Andere Zahlungsarten bleiben vorbehalten.

5. Versand

Lieferungen von Kleinprodukten erfolgt per Post. Umfangreichere Lieferungen erfolgen per LKW an das Domizil oder die Baustelle des Käufers.

6. Verpackung

Die Waren werden branchenüblich sorgfältig verpackt. Kartons und Einwegpaletten gehen, weil im Preis inbegriffen, in den Besitz des Warenempfängers über und sind nicht an den Lieferanten zu retournieren. Werden trotz dieser Bedingungen Kartons retourniert, so sind dafür von Lieferanten keine Gutschriften zu leisten. EURO-Paletten, Rahmen, Deckel oder Gitter sind bei Auslieferung oder Abholung durch gleichwertiges Material auszutauschen. Falls dies nicht geschehen kann, muss dieses Material innert kürzester Frist, franko an den Lieferanten reexpedierte werden. Findet keine Rückgabe statt, wird das Material dem Kunden zum Wiederbeschaffungspreis fakturiert. 

7. Lieferfristen

Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Jede Verantwortung für Nichteinhaltung der Lieferfristen aus nicht vorauszusehenden Gründen wird abgelehnt. Auf keinen Fall kann der Besteller aus der Nichteinhaltung der Lieferfrist einen Anspruch auf Schadenersatz irgendwelcher Art ableiten. Überschreitungen der Lieferfristen berechtigen nicht zur Annulierung der Bestellung Höhere Gewalt (Krieg, Feuer und dergleichen) geben bieden Teilen das Recht, den Kontrakt zu annulieren.

8. Beanstandung und Reklamation

Die erhaltene Ware ist sofort zu kontrollieren und allfällige Mängel schriftlich auf dem Lieferschein zu vermerken. Beanstandungen und Reklamationen über z.B. Gewicht, Stückzahl oder Beschaffenheit der gelieferten Ware sind inndert 24 Std. nach Erhalt der Sendung beim Lieferanten anzubringen.

9. Garantie / Haftung

Unter Vorbehalt von Ziffer 8, garantiert der Lieferant die Funktion seiner Produkte, sofern die Montage fachgerecht und dem Zweck des Produktes entsprechend erfolgt ist. Die in den Katalogen des Lieferanten angegebenen Formen und Baumasse können jederzeit geändert werden. Bei nachgewiesenen Material- oder Arbeitsfehlern behält sich der Lieferant Ersatzlieferung vor. Auf darüber hinausgehende Verbindlichkeiten, wie Rückerstattung von Gebühren, Schadenersatz irgendwelcher Art oder Wiedererstattung der duch Auswechslung mangelhafter Stücke entstandenen Behandlung, zu grosser Inanspruchnahme oder natürlicher Abnützung entstanden sind, kommt der Lieferant nicht auf. Die Garantie für verdeckte Mängel erlischt 2 Jahre nach Fakturadatum.

10. Retouren

Rücksendungen, die nicht auf falscher Lieferung des Fabrikanten beruhen, bedürfen einer vorgängig erfolgten Verständigung mit diesem und unterliegen einem Umtriebsabzug von mindestens 10%. Die Transportkosten werden nicht zurückerstattet.

11.Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung durch den Käufer Eigentum des Verkäufers.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist Baden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechts.

 

 

 

 

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
1. Allgemeine Verbindlichkeit
2. Angebot und Auftragserteilung
3. Preise
4. Zahlungsbedingungen
5. Versand
6. Verpackung
7. Lieferfristen
8. Beanstandung und Reklamation
9. Garantie / Haftung
10. Retouren
11. Eigentumsvorbehalt
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
 
 
 
1. Allgemeine Verbindlichkeit
Mit der Erteilung und Annahme der Bestellung verpflichten sich Besteller und Lieferant zur Einhaltung der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Lieferanten vor der Vornahme der Lieferung. Die in den Verkaufs- und Lieferbedingungen festgesetzten gegenseitigen Verpflichtungen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung des Lieferanten; vorbehalten bleiben die besonderen Bestimmungen über die Lieferfrist. Mündliche und telefonische Abmachungen bedürfen, um verbindlich zu sein, einer schriftlichen Bestätigung durch den Lieferanten.
 
 
2. Angebot und Auftragserteilung
Die Angebote, Masse und Abbildungen sind stets freibleibend und unverbindlich. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden. Einmal erteilte Aufträge sind unwiderruflich.
 
  
3. Preise
Die im Webshop genannten Preise verstehen sich freibleibend. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab unserem Lager abgeholt, inkl. MWSt. und exkl. Versicherungen, Transportkosten und/oder Schnellgut- und Expressgebühren. Der Versandkostenanteil für Lieferungen ist volumenabhängig. Dieser richtet sich nach der jeweiligen Situation im Transportgewerbe und nach den Energiekosten. Für Export gelten separate Bestimmungen.
 
 
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen lauten: Neue Kundenbeziehungen: Vorauskasse 
Bestehende Kundenbeziehungen mit Geschäftskunden: 10 Tage netto
Andere Zahlungsarten bleiben vorbehalten.
 
 
5. Versand
Lieferungen von Kleinprodukten erfolgt per Post. Umfangreichere Lieferungen erfolgen per LKW an das Domizil oder die Baustelle des Käufers.
 
 
6. Verpackung
Die Waren werden branchenüblich sorgfältig verpackt. Kartons und Einwegpaletten gehen, weil im Preis inbegriffen, in den Besitz des Warenempfängers über und sind nicht an den Lieferanten zu retournieren. Werden trotz dieser Bedingungen Kartons retourniert, so sind dafür von Lieferanten keine Gutschriften zu leisten. EURO-Paletten, Rahmen, Deckel oder Gitter sind bei Auslieferung oder Abholung durch gleichwertiges Material auszutauschen. Falls dies nicht geschehen kann, muss dieses Material innert kürzester Frist, franko an den Lieferanten reexpediert werden. Findet keine Rückgabe statt, wird das Material dem Kunden zum Wiederbeschaffungspreis fakturiert.
 
 
7. Lieferfristen
Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Jede Verantwortung für Nichteinhaltung der Lieferfristen aus nicht vorauszusehenden Gründen wird abgelehnt. Auf keinen Fall kann der Besteller aus der Nichteinhaltung der Lieferfrist einen Anspruch auf Schadenersatz irgendwelcher Art ableiten. Überschreitungen der Lieferfristen berechtigen nicht zur Annullierung der Bestellung. Höhere Gewalt (Krieg, Feuer und dergleichen) geben beiden Teilen das Recht, den Kontrakt zu annullieren.
 
 
8. Beanstandung und Reklamation
Die erhaltene Ware ist sofort zu kontrollieren und allfällige Mängel schriftlich auf dem Lieferschein zu vermerken. Beanstandungen und Reklamationen über z.B. Gewicht, Stückzahl oder Beschaffenheit der gelieferten Ware sind innert 24 Std. nach Erhalt der Sendung beim Lieferanten anzubringen.
 
 
9. Garantie / Haftung
Unter Vorbehalt von Ziffer 8, garantiert der Lieferant die Funktion seiner Produkte, sofern die Montage fachgerecht und dem Zweck des Produktes entsprechend erfolgt ist. Die in den Katalogen des Lieferanten angegebenen Formen und Baumasse können jederzeit geändert werden. Bei nachgewiesenen Material- oder Arbeitsfehlern behält sich der Lieferant Ersatzlieferung vor. Auf darüber hinausgehende Verbindlichkeiten, wie Rückerstattung von Gebühren, Schadenersatz irgendwelcher Art oder Wiedererstattung der durch Auswechslung mangelhafter Stücke entstandenen Kosten, sowie Schadensfolgekosten geht der Lieferant nicht ein. Für Schäden, die infolge unsachgemässer Behandlung, zu grosser Inanspruchnahme oder natürlicher Abnützung entstanden sind, kommt der Lieferant nicht auf. Die Garantie für verdeckte Mängel erlischt 2 Jahre nach Fakturendatum.
 
 
10. Retouren
Rücksendungen, die nicht auf falscher Lieferung des Fabrikanten beruhen, bedürfen einer vorgängig erfolgten Verständigung mit diesem und unterliegen einem Umtriebsabzug von mindestens 10%. Die Transportkosten werden nicht zurückerstattet.
 
 
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer Eigentum des Verkäufers.
 
 
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist Uster/ZH. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rec